Lockdown-Ende: Das gilt in der Steiermark
Zumindest Geimpfte und Genesene dürfen sich freuen, denn für sie endet der Lockdown am Sonntag. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, wie etwa Tirol oder dem Burgenland, öffnet in der Steiermark aber nicht alles gleichzeitig. Ab 12. Dezember gilt:
- Der Handel darf nur mit gültigem 2-G-Nachweis betreten werden.
- (Körpernahe) Dienstleistungen dürfen ebenfalls nur mit gültigem 2-G-Nachweis beansprucht werden.
- In allen geschlossenen Räumen ist eine FFP2-Maske verpflichtend – auch am Arbeitsplatz, sofern keine andere Schutzvorrichtung vorhanden ist.
- Am Arbeitsort besteht weiterhin die 3-G-Pflicht.
- Christkindlmärkte können am Sonntag aufsperren.
- Bei Kulturveranstaltungen gilt bei fixen Sitzplätzen eine Grenze von 2000 Personen. Ohne Sitzplätze dürfen sich maximal 25 Personen in einem Raum aufhalten, inklusive FFP2-Maske.
- Zutritt zu Sportstätten ist nur mit gültigem 2-G-Nachweis gestattet. Eine FFP2-Maskenpflicht muss in allen zugänglichen Bereichen getragen werden. Während dem Sport muss keine Maske getragen und auch kein Mindestabstand gehalten werden.
Die Gastro muss noch warten
Ab 17. Dezember dürfen dann auch Beherberungsbetriebe, Gastronomie sowie Gast- und Wirtshäuser aufsperren. Allerdings mit einer Sperrstunde um 23 Uhr – bis zum Sitzplatz gilt die FFP2-Maskenpflicht. Verboten sind die Steh- und Nachtgastronomie sowie das Après-Ski.