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Teststraße
Die meisten steirischen Teststraßen schließen Ende März.
Die meisten steirischen Teststraßen schließen Ende März.
iStock/VioletaStoimenova

Corona: Teststraßen in der Steiermark schließen

31.03.2022 um 14:47, Melanie Ogris
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Ab 31. März schließen die meisten steirischen Teststraßen. Pro Person ist nur noch eine bestimmte Anzahl an Tests in den Apotheken verfügbar.

Ab 1. April wird der Bereich der Corona-Testungen österreichweit neu organisiert. Das Land Steiermark und die Apothekerkammer werden weiterhin das COVID-19 Testangebot sicherstellen.

Antigentests

Ab 9. April sind in den Apotheken pro Person pro Monat fünf kostenlose Antigen-Tests erhältlich. Diese werden gegen Vorweis der E-Card mit entsprechenden QR-Codes ausgegeben und können in Heimanwendung angewendet werden.

PCR-Tests

Die Terminvereinbarung läuft wie bisher über oesterreich-testet.at oder direkt vor Ort. Auch hier wird die E-Card benötigt. Die Anzahl der durchgeführten PCR-Testungen pro Person wird mittels einer IT-Software durch die Apotheken dokumentiert. Pro Person und Monat können fünf PCR-Tests kostenlos in Anspruch genommen werden, zusätzliche Tests können in den Apotheken käuflich erworben werden.

Ausnahmen

Ausgenommen von der Test-Beschränkung sind:

  • Besucher und Begleitpersonen in Alten- und Pflegeheimen
  • Einrichtungen der Tagesstrukturen in der Altenbetreuung und im Behindertenbereich
  • Stationäre Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe
  • Besucher und Begleitpersonen von Krankenanstalten und Kuranstalten
  • Erbringer mobiler Pflege- und Betreuungsdienstleistungen
  • Personenbetreuer in der 24-Stunden-Betreuung
  • Persönliche Assistenten von Menschen mit Behinderung

Das steirische Modell der Teststrategie ist beispielgebend für ganz Österreich. Die Apotheken gewährleisten dabei einen flächendeckenden, niederschwelligen Zugang zu hochqualitativen PCR-Tests. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass die ab 1. April geltende Beschränkung auf fünf Tests pro Monat eingehalten wird und dennoch unter besonderen Voraussetzungen dokumentierte Ausnahmen möglich sind. – Apothekerkammer-Präsident Gerhard Kobinger

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