Lockdown-Ende: So sperrt Salzburg auf
Der Abschied vom Lockdown erfolgt im Bundesland Salzburg in zwei Etappen, zuerst sperren Handel und Friseure auf und erst eine Woche später die Gastronomie und die Hotellerie mit Ausnahme der Nachtgastronomie. Am 12. Dezember, null Uhr, öffnen:
- Der allgemeine Handel, darunter auch die Weihnachtsmärkte ohne Stehimbiss
- Die „körpernahen“ Dienstleister (Friseure, Kosmetikstudios …)
- Die Kulturbetriebe (Theater, Museen, Konzertsäle)
- Die Sportveranstalter
Am 17. Dezember, null Uhr, dürfen auch Gastronomie und Hotellerie wieder loslegen.
- Zu berücksichtigen sind allerdings strenge Sicherheitsauflagen, wie die 2-G-Regel, die Sitzplatzbeschränkungen und die Sperrstunde um 23 Uhr.
- Weiterhin geschlossen bleibt die Nachtgastronomie.
Besucherlimit für Weihnachtsmärkte?
Christkindlmärkte werden in der Bundesverordnung als „kirtagsähnliche Gelegenheitsmärkte“ geführt, deren maximale Besucherzahl mit 300 Personen festgeschrieben ist. Das würde natürlich den Salzburger Christkindlmarkt arg einschränken und zu Warteschlangen führen. Landeshauptmann Wilfried Haslauer hat bereits zugesagt, sich in Wien um eine „vernünftige Lösung“ zu bemühen.
Kuriose Lage bei körpernahen Dienstleistern
Generell gilt das Wiederaufsperren nur für die Geimpften/Genesenen. Daraus ergibt sich eine kuriose Situation: Geimpft/genesen darf man zum Friseur. Der ungeimpfte Friseur darf zwar als solcher arbeiten (3 G-Regel), sich aber nicht als Kunde (2 G-Regel) die Haare schneiden lassen…
Einen Überblick über die Regeln in den einzelnen Bundesländern gibt es hier: "Ein Lockdown, fünf Sonderwege: Was jetzt wo gilt"