Saisonstart: Salzburg hat ab sofort öffentliche Grillplätze
Manche werden es kaum glauben können, nun ist es aber tatsächlich so weit: Die Stadt Salzburg hat einen öffentlichen Grillplatz.
Sieben Grillplätze am Salzachsee
Auf der rund 1.000 m² großen Wiesenfläche am Karlsbader Weiher (Salzachsee) werden insgesamt sieben Grillplätze mit einer Tisch-Sitzbank-Kombination angeboten. Die Nutzung ist täglich von 10.00 bis 22.00 Uhr kostenlos möglich. Um den sicheren Betrieb zu gewährleisten, wird das Areal regelmäßig durch Ordnungsorgane kontrolliert. Für die Besucher stehen mobile Toilettenkabinen sowie das angrenzende WC am Badeplatz Liefering zur Verfügung. Müllcontainer für Restmüll und Grillasche werden in der Nähe des Parkplatzes aufgestellt.
Es freut mich, dass wir seit der neuen Stadtregierung vor nicht einmal einem Jahr den Wunsch vieler Salzburgerinnen und Salzburger, insbesondere der jungen Menschen unserer Stadt, nach öffentlichen Grillplätzen realisieren konnten. Mit dem Grillplatz bietet die Stadt eine kostenlose Möglichkeit zum gemeinsamen Grillen mit Freunden und Familie.
Online-Buchung notwendig
Bevor der Grillspaß losgeht, muss man online einen Zeit-Slot buchen – das ist bis maximal eine Woche im Voraus möglich. Pro Tag stehen zwei Zeitfenster zur Verfügung: von 10.00 bis 16.00 Uhr und von 16.00 bis 22.00 Uhr. Sollte ein Platz frei sein, kann die Buchung auch vor Ort erfolgen.
Regelwerk: Die Grillplatzordnung
- Diese Grillplatzordnung gilt für alle bestehenden öffentlich zugänglichen Grillplätze im Stadtgebiet Salzburg, die im Eigentum oder in der Verwaltung der Stadtgemeinde Salzburg stehen.
- Die Grillplätze sind der Grillnutzung vorbehalten. Auf den Grillplätzen darf nur auf den von der Stadt Salzburg ausgewiesenen und nummerierten Grillstellen (1 Meter x 1 Meter) in der Zeit von 01.04. bis 30.10. eines jeden Jahres jeweils täglich von 10:00 bis 22:00 Uhr und mit gültiger Reservierungsbestätigung gegrillt werden.
- Es darf ausschließlich mit Grillgeräten, die die Grillstelle nicht überragen, gegrillt werden. Die Grillgeräte dürfen ausschließlich mit Grillkohle betrieben werden, nicht hingegen mit Holz, brennbaren Flüssigkeiten, Gas und dergleichen. Pro reservierter Grillstelle ist nur ein Grillgerät zulässig.
- Es dürfen keine ganzen Tiere, zum Beispiel Schafe oder Schweine gegrillt werden.
- Die antragsstellende Person haftet der Stadt Salzburg gegenüber für sämtliche von ihr und ihr zurechenbaren Personen verursachten Schäden und Verunreinigungen am Grillplatz. Die antragsstellende Person hat die Stadt Salzburg zudem hinsichtlich sämtlicher im Zusammenhang mit der Benützung der Grillstelle von ihr verursachten Schäden gegenüber dritten Personen vollständig schad- und klaglos zu halten.
- Die Nutzung der Grillstellen ist ausschließlich nach vorheriger Reservierung (Online oder in begründeten Ausnahmefällen im städtischen Bürgerservice oder einer Bewohnerservicestelle) und mit gültiger Reservierungsbestätigung erlaubt. Die Reservierung ist maximal 7 Tage im Vorhinein möglich.
- Die Reservierung einer Grillstelle ist für den Zeitraum von 10:00 bis 16:00 Uhr und für den Zeitraum von 16:00 bis 22:00 Uhr möglich, wobei von einer antragstellenden Person pro Tag nur einer der beiden Termine reserviert werden kann.
- Auf die Benützung der Grillstellen besteht kein Rechtsanspruch.
- Die Erlaubnis der Benützung der Grillstellen erfolgt auf jederzeitigen Widerruf.
- Die Reservierungsbestätigung ist auf Verlangen den Kontrollorganen im Auftrag der Stadt Salzburg vorzulegen.
- Die antragsstellende Person muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Das Entfachen von offenem Feuer, das Anlegen von Feuerstellen und das Verbrennen von Papier, Abfall und Ähnlichem ist untersagt.
- Grillkohlereste und Grillasche sind in den von der Stadt Salzburg zur Verfügung gestellten Behältern zu entsorgen.
- Selbst mitgebrachte Gegenstände (z.B. Sitzmöglichkeit, Tisch) dürfen nur i m unmittelbaren Umfeld aufgestellt werden. Vor Ablauf des Reservierungszeitraums sind sämtliche mitgebrachten Gegenstände zu entfernen.
- Den Anordnungen von Kontrollorganen im Auftrag der Stadt Salzburg ist unverzüglich Folge zu leisten.
- Personen, die den Bestimmungen der Grillplatzordnung zuwiderhandeln, können vom Grillplatz verwiesen und von zukünftigen Reservierungen der Grillstellen ausgeschlossen werden.