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Ein Rücken mit Masern-Punkten.
Masern sollten nicht unterschätzt werden.
Masern sollten nicht unterschätzt werden.
iStock.com/Povorozniuk Liudmyla

Masern-Alarm: Infizierte Person in Supermarkt

14.03.2024 um 13:01, Simone Reitmeier
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In Salzburg hat sich eine an Masern erkrankte Person mehrere Stunden in einem Supermarkt aufgehalten. Die Behörden mahnen zur Vorsicht.

In einer Billa-Filiale in Salzburg hat sich mehrere Stunden lang eine mit Masern infizierte Person aufgehalten, deren Kontaktpersonen nicht alle erhoben werden konnten.

Gesundheitszustand beobachten

Betroffen ist die Billa-Filiale in Straßwalchen (Salzburgerstraße 50). Die infizierte Person hat sich am Montag, den 11. März von 06.50 bis 13.00 Uhr in dem Supermarkt aufgehalten. Das Gesundheitsamt der Bezirkshauptmannschaft Salzburg Umgebung ruft alle Personen, die sich zu diesem Zeitpunkt ebenfalls in besagtem Billa aufgehalten haben, ihren Gesundheitszustand zu beobachten. Insbesondere Personen, die nicht geimpft sind und noch keine Masernerkrankung durchgemacht haben.

Eckdaten:

  • Wo: Billa-Supermarkt in Straßwalchen
  • Datum: 11. März 2024
  • Zeitraum: 06.50 bis 13.00 Uhr
 
+++ Behördlicher Aufruf: Kunden des Billamarktes Straßwalchen vom 11. März zwischen 06.50 Uhr und 13.00 Uhr sollen...Gepostet von Land Salzburg am Donnerstag, 14. März 2024

Symptome von Masern

Die ersten Symptome einer Maserninfektion treten acht bis zehn Tage nach der Ansteckung auf. Dazu gehören allgemeine Beschwerden wie Fieber, Schnupfen, Husten und Bindehautentzündung. Etwa 12 bis 14 Tage nach der Ansteckung beginnt der typische Masernausschlag (rotbraune, mittelgroße Flecken), meist im Gesicht und hinter den Ohren. Der Ausschlag breitet sich langsam über den ganzen Körper aus und bleibt etwa vier bis sieben Tage bestehen. "Die Abwehrkräfte leiden, und man ist über mehrere Jahre viel anfälliger für andere Krankheiten. Sie sind hochansteckend und deshalb auch dieser öffentliche Aufruf, da das Kontaktpersonenmanagement nicht lückenlos möglich ist", erklärt Landessanitätsdirektorin Dr. Petra Gruber-Juhasz. Eine Erkrankung sollte keinesfalls auf die leichte Schulter genommen und unterschätzt werden.

Was ist bei einem Masern-Verdacht zu tun?

Treten bis 29. März Symptome auf oder erhärtet sich der Verdacht auf eine Infektion, sollte der Hausarzt telefonisch kontaktiert werden. Masern sind eine meldepflichtige Krankheit. "Es ist unbedingt notwendig, dass man beim Auftreten der Symptome zuerst telefonisch mit dem Arzt Kontakt aufnimmt, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen und nicht weitere Personen anzustecken", so Gruber-Juhasz. Generell sollte der Kontakt zu anderen Menschen vermieden werden.

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