Wann man wo welche Maske tragen muss
Gerade noch rechtzeitig hat Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) die nötige Verordnung auf Schiene gebracht. Jetzt ist es aber wirklich offiziell: Seit heute gelten in Teilbereichen verschärfte Corona-Regeln. Für Ungeimpfte gelten erstmals eigene Regeln, Genesene werden Geimpften gleichgestellt. Wien beharrt weiter auf seinem Sonderweg.
- Supermärkte, Öffis, Lebensmittelgeschäfte, Apotheke: Wo bisher einfache Maskenpflicht bestanden hat, gilt jetzt FFP2-Pflicht.
- Sonstiger Handel, Museen, Bibliotheken: Hier gilt weder 3G noch Maskenpflicht. Große Ausnahme für Ungeimpfte: Sie müssen eine FFP2-Maske tragen.
- Kirche, Erstkommunion, Hochzeit: Bei (katholischen) Gottesdiensten gilt allgemein die FFP2-Maskenpflciht. Ausnahme sind große Feierlichkeiten wie Taufen, Erstkommunion, Firmung und Trauung Hier gilt statt der Maskenpflicht die 3G-Regel.
- Theater, Kino, Konzerte: Hier gilt weiterhin die 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen). Veranstalter dürfen jederzeit auch einen strengeren Kurs beschließen.
- Ausnahmen in Wien: In der Hauptstadt gelten weiterhin strengere Regeln.Die umfassende Maskenpflicht bleibt bestehen. Masken sind weiterhin auch für Geimpfte in Museen, Ausstellungen und Co zu tragen (FFP2 für Ungeimpfte). Auch im Kulturbetrieb kommt man trotz 3G-Regel um den Mundnasenschutz nicht herum.
Was noch neu ist
Zudem gilt seit heute die verkürzte Gültigkeit von Tests. Antigen-Tests sind jetzt nur noch 24 Stunden gültig, PCR-Tests 48. An den Schulen gelten hier Ausnahmen. Im Rahmen des Ninja-Pass sind sie länger gültig. Grund ist die hohe Test-Frequenz.
Wer kontrolliert
Wer was kontrollieren soll ist ebenfalls seit gestern Abend bekannt: Sowohl Polizei als auch der Handel selbst sollen stichprobenartig Kontrollen durchführen. Letzterer zeigt sich entsetzt über die Verordnung. Man habe mit der Hochsaison und Personalmangel alle Hände voll zu tun. Bereits jetzt habe man kaum genug Ressourcen, um Kernaufgaben erfüllen zu können. Kommen Geschäfte ihrer Sorgfaltspflicht nicht nach, drohen Strafen von bis zu 3.600 Euro.