Als Abgeordneter angelobt: Wie lange ist Sebastian Kurz noch immun?
Eine "Flucht in die parlamentarische Immunität" unterstellte Herbert Kickl (FPÖ) dem scheidenden Bundeskanzler, als dieser seinen Wechsel auf die Abgeordnetenbank bekannt gab. Und es stimmt: Kurz genießt jetzt tatsächlich parlamentarische Immunität – aber nur "solange, wie eine Mehrheit im Parlament mitspielt" (Verfassungsjurist Theo Öhlinger gegenüber dem "Standard").
Erst kommt der WKStA-Antrag
Doch der Reihe nach: Damit überhaupt über eine Aufhebung der Immunität in einem entsprechenden Parlaments-Ausschuss beraten wird, muss es einen Anlass eben, nämlich einen Antrag auf Aufhebung durch die Strafverfolgungsbehörde. Das ist in diesem Fall die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).
Dann der Ausschuss
Sebastian Kurz selbst hatte angekündigt, freiwillig auf seine Immunität verzichten zu wollen. Solange die WKStA allerdings keinen Antrag stellt, steht dieses Angebot des Altkanzlers (35) quasi im luftleeren Raum. Juristen gehen von einer mindestens zwölfmonatigen Ermittlungstätigkeit aus. Es könnte sich aber auch um Jahre handeln, bevor es zu einem Immunitätsausschuss mit Tagesordnungspunkt Sebastian Kurz kommt.
Funfact: wenn Kurz sein Mandat im NR (wieder) annimmt, ist er zunächst einmal immun. Die Ermittlungen gegen ihn (aber nicht gegen andere Beschuldigte) haben solange zu ruhen, bis der NR die Zustimmung zur behördlichen Verfolgung erteilt hat.
— Peter Bußjäger (@PeterBussjaeger) October 9, 2021
Was sagt die Verfassung?
Geregelt ist die Immunität von Abgeordneten in Artikel 57 des Bundesverfassungsgesetzes. Darin heißt es: Gegen Abgeordnete darf ohne Zustimmung des Nationalrates wegen einer strafbaren Handlung nur dann ermittelt werden, "wenn diese offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit" steht. Damit soll verhindert werden, das ein Politiker etwa belangt wird, weil er an einer Demonstration teilgenommen hat (=politische Tätigkeit). Korruption gehört selbstverständlich nicht dazu. Neben den Ermittlungen in der Inseraten-Affäre läuft gegen Kurz noch ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Falschaussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss.
Der Fall Martin Graf
Am Tag vor der Angeloben des Nationalratsabgeordeten Kurz hatte der Immunitätsausschuss übrigens in einer anderen Causa zu beraten: der "Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Martin Graf". Der Ausgang ist noch offen.