SAY YES to the address
Bei einer Umfrage von Statista aus dem Jahr 2018 zur Vertrauenswürdigkeit von verschiedenen Berufsgruppen kam man zu folgendem Ergebnis: Auf Platz 1 stehen unsere Feuerwehrleute mit 93 Prozent. Auf dem letzten Platz rangieren – wer hätte das gedacht? – die Immobilienmakler mit nur 14 Prozent Zustimmung. Makler haben also ohne Frage ein Imageproblem. Aber warum eigentlich? Zum einen vermutlich, weil man unter Umständen das Gefühl haben kann, viel Geld für wenig Leistung zu bezahlen. Wer schon einmal eine Wohnung gemietet hat und dabei für eine kurz gehaltene Besichtigung sowie das Unterzeichnen des Vertrags Hunderte, vielleicht sogar Tausende Euro an jemanden bezahlen musste, den er gar nicht selbst beauftragt hatte, kennt dieses Gefühl. Allerdings wurde die Provision, die ein Mieter bei Übernahme einer Wohnung, die durch einen Makler vermittelt wurde, zu bezahlen hatte, mit Hinweis auf das Bestellerprinzip kürzlich abgeschafft: Derjenige, der einen Immobilienmakler beauftragt, muss ihn auch selbst bezahlen.
Gewusst wie.
Ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen ist eine der großen Entscheidungen im Leben. Um hierbei keine Fehler zu machen, ist es ratsam, sich von einem Profi begleiten zu lassen. Denn wer hat schon den Durchblick im Dschungel der Gesetze und weiß, worauf er beim Immobilienkauf achten muss? Wer kann den Wert einer Immobilie zuverlässig einschätzen? Für all das und noch viel mehr braucht es einen Fachmann. Ganz nach dem Motto „Für jeden Topf gibt es den passenden Deckel“ hilft der Makler erst einmal dabei, die Traumimmobilie oder, andersherum, den richtigen Mieter oder Käufer zu finden. Bis es so weit ist, müssen aber seitens des Profis oftmals viel Zeit und Arbeit investiert werden, denn Topf und Deckel finden sich nicht von selbst. Soll ein Makler mit der Vermarktung einer Immobilie beauftragt werden, muss zunächst ein Maklervertrag abgeschlossen werden. Hierbei wird zwischen einem schlichten Makler- vertrag und einem Alleinvermittlungsauftrag unterschieden. Bei einem schlichten Maklervertrag können mehrere Makler mit der Vermarktung beauftragt werden und auch der Eigentümer selbst darf bei der Vermittlung mithelfen. Bei einem Alleinvermittlungsauftrag wird ein Makler exklusiv mit der Vermarktung beauftragt. Welche Variante Erfolg versprechender ist, hängt mitunter vom fraglichen Objekt ab.
Rechtsbeistand.
Mit Abschluss des Vertrages ist der Makler verpflichtet, dass er sich nach bestem Wissen und Gewissen um die Suche nach einer Immobilie bzw. einem Mieter oder Käufer kümmert. Auch den Auftraggeber treffen Pflichten: Er hat alles zu unterlassen, was die Vermarktung des Objektes erschweren könnte. Den Makler trifft weiters eine Informationspflicht: Er muss möglichst alle relevanten Informationen das Objekt betreffend einholen. Dazu gehören auch sämtliche Unterlagen wie Grundriss, Grundbuchsauszug und rechtliche Besonderheiten, wie etwa bestehende Wohnrechte oder Wegerechte. Bei der Preiskalkulation muss sich der Makler an den aktuellen Immobilienpreisen ebenso wie an Angebot und Nachfrage orientieren. Informationen, die der Makler vom Eigentümer erhält, müssen auch überprüft werden, unter anderem im Rahmen einer Vor-Ort- Besichtigung. Außerdem müssen etwaige Mängel oder Schäden dokumentiert werden. Schließlich werden alle wichtigen Informationen zu einem möglichst ansprechenden Exposé aufbereitet. In diesem Zusammenhang kann es auch notwendig sein, Fotos zu machen. Der Makler ist verpflichtet, sich aktiv um den Abschluss eines Miet- bzw. Kaufvertrages zu bemühen. Dazu ist es notwendig, das Objekt auch an geeigneter Stelle zu bewerben, wie beispielsweise auf InternetPlattformen, auf der firmeneigenen Website sowie in Zeitungen und Magazinen. Dabei ist immer darauf hinzuweisen, dass die Immobilie von einem Makler angeboten wird. Ist er als Doppelmakler tätig, also gleichzeitig für den Interessenten sowie für den Eigentümer, so hat er darauf hinzuweisen.
Pflichtbewusst.
Wird ein Interessent über die Möglichkeiten einer Fremdfinanzierung informiert, so muss er über die zu erwartende Gesamtbelastung aufgeklärt werden. Der Makler ist außerdem zur Verschwiegenheit über die private Situation der Vertragsparteien verpflichtet. Er darf aus- schließlich Informationen weitergeben, welche die Immobilie oder die Provision betreffen. Gegenüber einem potenziellen Käufer oder Mieter treffen den Makler noch weitere Pflichten: So hat er diesem gegenüber ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass er als Makler tätig ist und auch die Höhe der Provision (bei Erstauftrag) muss bekannt gegeben werden. Er hat möglichst viele Informationen zum Objekt in Erfahrung zu bringen und zur Verfügung zu stellen. Schäden und Mängel dürfen keinesfalls verschwiegen werden. Ein konkreter Interessent erhält einen Vertragsentwurf zur Durchsicht. Besteht ein persönliches oder wirtschaftliches Verhältnis zwischen Makler und Auftraggeber, muss auch darüber informiert werden.
Profis am Werk.
Manch ein Immobilieneigentümer erliegt der Versuchung, es mit dem Verkauf zuerst einmal auf eigene Faust zu versuchen. Das geht meistens daneben. Ein Fehler, der dabei häufig gemacht wird, ist, dass die eigene Wohnung oder das Haus zu teuer bewertet werden. Das Objekt wird mit einem überhöhten Preis inseriert – und keiner kauft es, weil mögliche Interessenten abgeschreckt werden. Und so dümpelt es über längere Zeit auf diversen Internetplattformen dahin, was sich negativ auf seine Verkaufschancen auswirkt. Wird letzten Endes doch ein Immobilienmakler engagiert, muss dieser den Fehlstart erst einmal ausbügeln. Deshalb lautet das Fazit: Lieber gleich von Anfang an alles richtig machen, denn der Profi weiß, worauf es bei der Vermittlung einer Immobilie wirklich ankommt.
Partnerschaft.
Im besten Fall klappt das Suchen und Finden der Traumimmobilie gleich beim ersten Anlauf. Manchmal gestalten sich die Gespräche mit dem Makler, gemeinsame Besichtigungen und der Kompromiss aus persönlichem Wunsch und realistischem Angebot auch als herausfordernde Aufgabe. Dabei profitiert man von professionellen Maklern mit Integrität, die auf intensiven Kundenkontakt und eine unkomplizierte Abwicklung, etwa von Sonderwünschen, Wert legen. Hat man den richtigen Immobilienfachmann erst einmal gefunden, vertraut man am besten auch in Zukunft auf den Profi. Wenn sich doch einmal die eigene Wohnsituation ändert, ein neuer Lebensabschnitt beginnt oder für die Kinder eine Immobilie gesucht wird, bleibt man oftmals dem geschätzten Makler treu. Er weiß bereits, worauf man Wert legt, kennt die Bedürfnisse und kann sich am Markt den jeweiligen Wünschen entsprechend umsehen. Denn ob Immobilie oder Makler, wenn das Feeling stimmt, dann stimmt‘s einfach.