Leistbarer Lebens(t)raum - Gefördert wohnen
Bei der Wohnbauförderung in Oberösterreich werden drei unterschiedliche Varianten angeboten: ein Zuschuss zum Hypothekarkredit mit fixer Verzinsung (Variante A), ein Zuschuss zum Hypothekarkredit mit variabler Verzinsung (Variante B) oder alternativ ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zum Darlehen (Variante C). Eine Jungfamilienförderung wie zum Beispiel in Wien bietet die Wohnbauförderung in OÖ zwar nicht, dafür ermöglicht sie gute Planbarkeit, was die Rückzahlung von Hypothekardarlehen betrifft.
Variante A. Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zu den Zinsen bei einem Hypothekardarlehen der Landesbank. Die Laufzeit beträgt 20 bzw. 25 Jahre. Die Fixverzinsung des Hypothekardarlehens erfolgt bei einer Laufzeit von 20 Jahren auf Basis des 12Yr-EUR-Swapsatzes (dieser definiert einen fixen Zinssatz, den eine Bank bereit ist zu zahlen) und bei einer Laufzeit von 25 Jahren auf Basis des 15Yr- EUR-Swapsatzes. Maßgebend ist der Tageswert zwei Bankwerktage vor Beginn des Monats der Förderungszusicherung zuzüglich eines Aufschlags von höchstens 125 Basispunkten.Der so gebildete Zinssatz gilt für die gesamte Darlehenslaufzeit. Der große Vorteil von diesem Modell liegt vor allem in der langfristigen Planbarkeit: Die Rückzahlrate, also die Kombination aus Tilgung und Zinsen, bleibt über 20 Jahre lang unverändert gleich.
Variante B. Hier gilt statt einer fixen die variable Verzinsung. Das Darlehen läuft über 30 Jahre. Die Zuschüsse werden – aufgeteilt auf eine Laufzeit von 20 Jahren, jedoch längstens bis zur gänzlichen Tilgung des Darlehens – in gleich hohen Teilbeträgen monatlich dem Darlehenskonto gutgeschrieben.
Variante C. Bei dieser Option bekommt der Antragsteller einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 36 Prozent des Zuschusses zum Hypothekardarlehen. Die Höhe des Basisdarlehens beträgt 75.000 Euro mit einem Zuschuss von 10.000 Euro, zusätzlich gibt es noch weitere mögliche Förderzuschläge zum Basisdarlehen.
Gut informiert. Doch um Förderungen anzusuchen, ist man gut beraten, wenn man Bescheid weiß, was überhaupt gefördert wird. Denn das geförderte Hypothekardarlehen kann durch unterschiedliche Förderzuschläge sogar noch erhöht werden, dabei müssen aber bestimmte Maßnahmen erfüllt werden. Für Niedrigenergiehäuser wird etwa ein Darlehen von 5.000 Euro mit einem Zuschlag von 800 Euro, für Optimalenergiehäuser ein Darlehen von 10.000 Euro mit 1.600 Euro Zuschlag gewährt. Wird auf mineralölbasierte Dämmstoffe verzichtet, kann mit einem Darlehen von 15.000 Euro und 2.000 Euro Zuschuss gerechnet werden. Familien mit Kindern, die im gleichen zu fördernden Haushalt leben und für die Familienbeihilfe bezogen wird, wird ein Darlehen von 15.000 Euro mit einem Zuschuss von 2.000 Euro pro Kind ermöglicht. Auch für die Umsetzung barrierefreier Maßnahmen werden Zuschüsse gewährt.
Möglichkeiten. Oberösterreich bietet eine Vielzahl an Förderungen an. Die Errichtung eines Eigenheims zum Beispiel wird aktiv gefördert. Der Kauf einer neuen Eigentumswohnung in Wohnhäusern mit mehr als drei Wohnungen und mindestens drei oberirdischen Vollgeschoßen, sofern das Wohnhaus von einem gewerblichen Bauträger errichtet wurde, zählt ebenso zu den förderbaren Möglichkeiten. Werden Fenster oder Wohnungseingangstüren in Miet- und Eigentumswohnungen getauscht oder die Wohnungen saniert, wird ebenso wie bei Abbrüchen von Wohnhäusern eine finanzielle Hilfe ermöglicht. Sogar der Einbau einer Alarmanlage und der Einbau von Hackgutfeuerungs-, Pellets- und Scheitholzanlagen lassen Wohnbauförderungen zu. Online können mögliche Förderungen übrigens ganz leicht berechnet werden.
VIELSEITIG WOHNEN - Das aktuelle LEWOG-Projekt "SEENsucht nach Pichling":
In schöner Lage, nahe dem Pichlinger See, werden 48 geförderte Eigentumswohnungen in 2 Bauabschnitten mit zwei, drei oder vier Zimmern errichtet. Optimale Grundrisse, eine hochwertige Ausstattung, die Fassade aus heimischem Lärchenholz großzügige Garten- und Balkonflächen sowie Freiflächen für "urban gardening" zeichnen dieses Projekt aus.