Wohnen im Herzen von Wien!
1010 Wien36,8 m2
Wohnfläche1
Zimmer€ 1.060,00
BruttomieteBeschreibung
Diese schicke Wohnung befindet sich im 1. Liftstock im 1932 erbauten denkmalgeschützten 1. Wiener Hochhaus. Das "Hochhaus" ist eine beliebte und bekannte Destination und in einer Entfernung von 50 Metern zum berühmten „Wiener Kohlmarkt“ gelegen. Die Vermietung erfolgt befristet auf 5 Jahre mit einer Option auf weitere 5 Jahre.
Raumaufteilung:
- Wohnschlafzimmer mit ca. 22 m²
- Küche im Vorzimmer
- Bad: Dusche, Waschbecken
- WC: Spiegel und Waschbecken
Ausstattung:
- Einbauküche
- Parkettboden
- Fernwärme
- Kühlung
Kosten:
Heizung: netto monatlich € 71,91 zzgl. 20 % Ust. gesamt € 86,29.
Kühlung: netto monatlich € 18,40 zzgl. 20 % Ust. gesamt € 22,08.
Die monatlichen Gesamtkosten kommen somit auf € 1.168,37.
Begegnungszone:
Seit dem Herbst 2016 präsentiert sich der Bereich: Herrengasse/Fahnengasse/Wallnerstraße verkehrsberuhigt und neu gestaltet als Begegnungszone. Unter einer Begegnungszone versteht man, dass sich Autos, Fahrräder, Passanten und der öffentliche Verkehr gleichberechtigt die Straße teilen.
Infrastruktur:
- Die im Haus befindliche Portierloge ist Tag und Nacht besetzt, darüber hinaus sorgen die Portiere auch für die Sicherheit im Hochhaus.
- Kohlmarkt und Graben erreichen Sie zu Fuß in 2 Minuten.
- Historisches Gebäude mit moderner Technik.
- Eine exzellente Infrastruktur bieten zahlreiche Geschäfte, Kaffeehäuser und Restaurants.
- Stellplätze stehen in fußläufiger Entfernung in der Garage Am Hof und auf der Freyung zur Verfügung.
Öffentliche Verkehrsmittel:
- U-Bahnlinie 3 Station: Herrengasse
- U-Bahnlinie 1 Station: Stephansplatz
- Buslinien: 1A + 2A Station: Herrengasse
Laut Energieausweis vom 12. Dezember 2012:
weist dieser einen Heizwärmebedarf von 127 kWh/m² pro Jahr auf, der Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) beträgt 2,42.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
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