Verkaufsstand (Imbisswagen) nahe Bahnhofplatz im Utoya-Park
2700 Wiener Neustadt / Niederösterreich€ 25.000,00
KaufpreisBeschreibung
Obj. Nr. 2283
Zum Verkauf gelangt ein Imbisswagen, welcher derzeit für den Verkauf von Kebap, Soft-Getränken & Co. ausgerichtet ist, mit den Maßen von ca. 6 m Breite sowie ca. 2,35 m Tiefe.
Der derzeitige Standort des Verkaufsstandes verfügt über ca. 50 m² Grundstücksfläche und muss bei Bedarf separat hinzugemietet werden - laut Mietvertrag (1 Jahr befristet) ist eine Aufstellung eines Verkaufsstandes mit maximal acht Verabreichungsplätzen erlaubt.
Beim Erwerb des Imbisswagens stehen alle darin befindlichen Elektrogeräte und Zubehörartikel (bis auf private Gegenstände) dem neuen Käufer zur Verfügung.
Um etwaig notwendige Reparaturen, allfällige Genehmigungen und erforderliche Prüfprotokolle muss sich der neue Eigentümer / Mieter kümmern.
Der Imbisswagen steht nach Kaufvertragsunterzeichnung ab sofort bzw. nach Vereinbarung zur Verfügung.
Kaufpreis (Imbisswagen): € 25.000,-- (auf Verhandlungsbasis)
monatliche Miete (Standort mit ca. 50 m² Nutzungsfläche): derzeit Netto € 500,-- zzgl. 20 % USt.
Vermittlungsprovision: gemäß Immobilienmaklerverordnung
Vertragserrichtungskosten: je nach Tarif / auf Anfrage
Vergebührung: je nach Bemessungsgrundlage
Nachfolgende Geräte* sind laut Eigentümer des Imbisswagens derzeit vorhanden:
*Details sowie Funktionsfähigkeit ohne Gewähr
- 1 Lüftung
- 1 zweites kleines Lüftungsgerät
- 1 Kühlschrank-Vitrine (ca. 5 m lang)
- 2 große Kühlschränke
- 1 Kühlschrank mit Laden
- 2 Tiefkühler
- 1 Hühnergrill (für ca. 40 Hühnchen / strombetrieben)
- 1 kleiner Pizzaofen (für ca. 2 Stk.)
- 1 Kebap-Grill-Maschine
- 1 "normaler" Grill
- 1 Doppel-Fritteuse
- 1 Toast-Maschine
- 1 Kaffeemaschine
- 1 Mikrowelle
- 1 Teigmaschine
- 1 Doppel-Waschbecken
- 1 Kassenhandy
- diverse Schränke
- 3 Tische (2 große & ein kleiner)
- 8 Sesseln
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.