Veranstaltungslokal-Restaurant am Atzgersdorfer Platz | unbefristeter Mietvertrag!
1230 Wien500 m2
Nutzfläche€ 4.300,00
NettomieteBeschreibung
Das Restaurant befindet sich im 23. Bezirk von Wien und verfügt über eine großzügige Fläche von ca. 500 m². Es wurde jahrzehntelang erfolgreich als asiatisches Restaurant betrieben und bietet daher eine etablierte Grundlage für den Fortbestand oder eine neue Nutzung.
Objektdaten:
- Nutzfläche ca. 500 m².
- 2 Gasträume mit ca. 180 Sitzplätzen
- Ein ca. 83m² großer Gastgarten mit ca. 50 Sitzplätzen
- Küche komplett mit allen erforderlichen Geräten ausgestattet.
- Sämtliche Betriebsanlagegenehmigungen und Prüfbefunde sind vorhanden und auf Letztstand.
- Keine Lieferantenverpflichtungen.
- Lüftung über Dach
Mietvertrag
Der Mietvertrag wird unbefristet abgeschlossen, die mtl. Gesamtmiete inkl. BK und USt beträgt 5.160 €.
Kaution 15.000€.
Ablöse: VB 160.000 € netto.
Die Öffnungszeiten sind lt. BA von 10:00 bis 24:00 h Mo-So.
Den 360 Grad Rundgang dieses Objektes können Sie hier sehen.
Die Angaben zu dieser Immobilie wurden uns vom Eigentümer zur Verfügung gestellt und sind ohne Gewähr.
Wir weisen auf Ihre 14-tägige Rücktrittsfrist (gemäß § 11 FAGG ) hin.
Um Ihre Rechte zu wahren, können nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, Email) beantwortet werden.
Vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist werden wir gerne für Sie tätig, wenn Sie gesetzeskonform (FAGG) uns ausdrücklich (am einfachsten per E-Mail) dazu auffordern.
Wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt, bleibt unsere Tätigkeit für Sie vollkommen kostenlos.
Wir informieren Sie darüber, dass wir bei diesem Objekt eine Doppelmaklertätigkeit ausüben. (§ 5 Abs. 3 MaklerG)
Der Honoraranspruch entsteht mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts (Unterschrift Kauf/Mietanbot)
Es besteht kein Anspruch auf einen Vorschuss § 7(1).
Der Honoraranspruch und der Anspruch auf den Ersatz zusätzlicher Aufwendungen werden mit Ihrer Entstehung fällig (§ 10)
AUF GRUND DER NEUEN DATENSCHUTZGRUNDVERORDUNG KÖNNEN WIR NUR MEHR SCHRIFTLICHE ANFRAGEN BEARBEITEN!!
Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Pläne
Lagebeschreibung
Atzgersdorfer Platz, Breitenfurter Straße, Brunner Straße