Singlehit - kompakte 2-Zimmer-Wohnung mit Loggia nähe Unionkreuzung
4020 Linz / Oberösterreich37,65 m2
Wohnfläche2
Zimmer€ 601,08
BruttomieteBeschreibung
Die kompakte 2-Zimmer-Wohnung liegt im 4.OG des 2018 generalsanierten Hauses und ist für max. 2 Personen geeignet.
Eckdaten:
- 37,65 m² reine Wohnfläche
- 7,66 m² Loggia (in den ruhigen Innenhof ausgerichtet)
- Schlafzimmer
- Küche sowie diverse Möbelstücke können bei Bedarf von der Vormieterin abgelöst werden
- kleines Kellerabteil vorhanden
- Freiparkplatz Nr. 14 im Innenhof optional anmietbar (EUR 34,20) pro Monat
Sonderausstattung:
- Rollläden an sämtlichen Fenstern
- Bad mit Waschbecken, Spiegelschrank, Handtuchheizkörper
Ablösemöglichkeiten von der Vormieterin:
- Einbauküche + Tisch: 1.900,00 €
- Schiebetürschrank: 400,00 €
- Holzfliesen Loggia: 100,00 €
- Vollholz Regalböden Wohnzimmer: 150,00 €
- Wandregal Garderobe: 50,00 €
- Badmöbel: 250,00 €
- Couch: 400,00 €
Vermieterseitig wird die Wohnung unmöbliert vermietet. Ablösevereinbarungen sind ausschließlich mit der aktuellen Mieterin zu treffen!
Bitte lesen Sie vor einer Anfrage die Information "Förderungskriterien Mieter" (PDF-Beilage bei diesem Inserat) durch. Sollten diese Kriterien, die das Land OÖ vorgibt nicht alle zutreffen, dann bitte auch nicht anfragen!
Vermittlungstyp: Mietwohnung, Mietverhältnis befristet auf 5 Jahre, Kündigung nach Ablauf eines Jahres zu jedem Monatsletzten unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist.
Strom- und Heizkosten: werden direkt vom jeweiligen Versorgungsunternehmen vorgeschrieben
Heizung: Fernwärme.
Vertragserrichtung (einmalig): EUR 240,00
Hinweis - das Gebäude wurde mit Hilfe von Mitteln des Landes OÖ saniert, daher gilt: Der Mieter erklärt, laut OÖ Wohnbauförderungsgesetz 1993 eine förderbare Person im Sinne des § 2 Abs. 13 leg.cit. zu sein und verpflichtet sich, lt. OÖ Wohnbauförderungsgesetz (§ 27 Abs. 1), die bisherige Wohnung nachweislich weiterzuvermieten oder zu verkaufen. Bei Nichteinhaltung führt dies zur Auflösung des gegenständlichen Vertrages lt. § 30, Abs. 2, Z. 13 des Mietrechtsgesetzes.
Ebenso verpflichtet sich der Mieter beim gegenständlichen Mietverhältnis Hauptwohnsitz zu begründen und dies durch Vorlage eines Meldezettels nachzuweisen. Achtung - die Sanierungsförderung hat nichts mit einer etwaigen Wohnbeihilfe für den Mieter zu tun.
Bei Interesse schicken Sie uns bitte eine schriftliche Anfrage - telefonische Terminanfragen können leider nicht berücksichtigt werden. Wir melden uns bei Ihnen gegebenenfalls wegen einem Besichtigungstermin. Besichtigungen werden gerne, allerdings mit max. 2 Personen durchgeführt.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Pläne
Lagebeschreibung
- Zentrumsnahe Wohngegend mit guter Infrastruktur - Einkaufsmöglichkeiten und öffentliche Verkehrsmittel in unmittelbarer Nähe - Gute Anbindung an das Stadtzentrum und die Autobahn - Naherholungsgebiete wie Parks und Grünflächen in der Umgebung - In der Nähe von verschiedenen Bildungseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen - Vielfältige Freizeitangebote in der Umgebung, wie z.B. Sportvereine, Kinos, Restaurants und Cafés