Preisreduzierung! Imbisslokal nahe U3
1030 Wien49 m2
Nutzfläche€ 1.312,50
NettomieteBeschreibung
Imbisslokal im 3. Bezirk mit ca. 49m² abzugeben.
Das schlüsselfertige Lokal verfügt über einen voll ausgestattete Küche und einen Gastraum mit 8 Sitzplätzen, zusätzlich gibt es einen Gastgarten mit ca. 12m² und 8 Sitzplätzen vor dem Lokal. Aufgrund von Vereinbarungen mir 2 Franchisegruppen: Jesus und Honey Food werden italienische und mexikanische Speisen produziert und vermarktet, wodurch sehr gute Umsätze erzielt werden.
Ausstattung:
-) Grillplatte
-) Induktionsplatte
-) Pizzaofen
-) Fritteuse
-) Kühlladen
-) Teigknetmaschine
-) Abstellraum mit ca. 14²
Der Imbiss ist in einem sehr guten Zustand, sämtliche Befunde wie Elektro- Lüftung- (Straßenseitig) etc.. sind vorhanden und auf Letztstand.
Lage:
Frequentierte Lage, Schulen und Kindergärten in näherer Umgebung, ausgezeichnete Sichtbarkeit, tolle öffentliche Verkehrsanbindung.
Mietvertrag:
Der Mietvertrag wird unbefristet abgeschlossen. Die mtl. Miete inkl. BK und USt beträgt 1.575 €.
Kaution 3 BMM.
Ablöse auf Anfrage !
Öffnungszeiten: 08h-24h
Es wird darauf hingewiesen, dass die angeführten Daten auf Informationen des Abgebers oder Dritten (z.B. Behörden) beruhen, sodass für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden kann!
Wir weisen auf Ihre 14-tägige Rücktrittsfrist (gemäß § 11 FAGG ) hin.
Um Ihre Rechte zu wahren, können nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, Email) beantwortet werden.
Vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist werden wir gerne für Sie tätig, wenn Sie gesetzeskonform (FAGG) uns ausdrücklich (am einfachsten per E-Mail) dazu auffordern.
Wenn der Kauf-/Mietvertrag nicht zustande kommt, bleibt unsere Tätigkeit für Sie vollkommen kostenlos.
Wir informieren Sie darüber, dass wir bei diesem Objekt eine Doppelmaklertätigkeit ausüben. (§ 5 Abs. 3 MaklerG)
Der Honoraranspruch entsteht mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts (Unterschrift Kauf/Mietanbot)
Es besteht kein Anspruch auf einen Vorschuss § 7(1).
Der Honoraranspruch und der Anspruch auf den Ersatz zusätzlicher Aufwendungen werden mit Ihrer Entstehung fällig (§ 10)
AUF GRUND DER NEUEN DATENSCHUTZGRUNDVERORDUNG KÖNNEN WIR NUR MEHR SCHRIFTLICHE ANFRAGEN BEARBEITEN!!
Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Lagebeschreibung
Unmittelbar neben U3