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Loggia-Eigentum / 5. Liftstock

1170 Wien
75,74 m2
Wohnfläche
3
Zimmer
€ 385.000,00
Kaufpreis

Beschreibung

Zum Verkauf gelangt eine helle 75,74 m² plus 8,13 m² Loggia große Wohnung im 5. Liftstock. Das Wohnhaus wurde 2004 errichtet.  Die Wohnung ist ideal, für ein Pärchen, Familie oder 2er-WG. Die Wohnung wird inkl. dem Inventar verkauft.

Aufteilung 

- Vorzimmer
- Gang
-  Einbauküche mit einem Fenster
-  Badezimmer mit Dusche
-  separate Toilette
- 3 Zimmer, ausgerichtet in die Zeillergasse und hofseitig
- Kellerabteil

Sonstiges

- Es gibt einen großen Gemeinschaftsgarten

- Garagenplatz kann möglicherweise angemietet werden.

Rücklage beträgt per heute € 265.000,00

 

Lage und Infrastruktur

Die Straßenbahn Linien 2,10, und 43, Buslinie 44A, 44B, sowie die S45/Station Hernals befinden sich ganz in der Nähe. Ab ca. 2026 ist die U5 Verlängerung Hernals auch in der Nähe. Nahversorgung (Supermarkt, Bäcker...) und gastronomisches Angebot auf der Hernalser Hauptstraße.. Am Postsportplatz können verschiedenste Sportarten Tennis, Fußball,.. ausgeübt werden.  Naherholung im Kongreßpark, Kongreßbad, Alszeile Richtung Dornbach, den Pötzleinsdorfer Schlosspark erreichbar mit der Straßenbahn Linie 43, die Linie 43 fährt bringt Sie zum Schottentor, ersten Bezirk.

Für nähere Informationen und die Vereinbarung Ihres Besichtigungstermins kontaktieren Sie uns bitte NUR über die Plattform, honetz@newimmobilien.at. Bei weiteren Fragen kontaktieren bitte Frau Ricarda HONETZ, honetz@newimmobilien.at, 06641835191. 

Herzlichen Dank für Ihre Anfrage, um für Sie tätig sein zu können, bedarf es aufgrund geänderter Konsumentenschutzbestimmungen seit dem 13.6.2014 einer ausdrücklichen Vereinbarung.

Vor Zusendung eines Exposés, wird Ihnen unsere Maklersoftware automatisch einen Maklervertrag, eine Aufklärung über seine Widerrufbarkeit und Ihre Rücktrittsrechte zusenden. Wir ersuchen Sie, deren Erhalt und die Kenntnisnahme der Inhalte zu bestätigen. Nach Anklicken des Buttons "Ich akzeptiere die Bedingungen" wird Ihnen ein Exposé zugeschickt.

Ein Vermittlungshonorar ist selbstverständlich auch weiterhin nur dann zu leisten, wenn es zu einem Abschluss des Immobiliengeschäftes (z.B. Kauf-, Mietvertrag) kommt.

Wenn Sie Fragen zu den neuen Konsumentenbedingungen haben, rufen Sie uns einfach an.
Wir helfen gerne weiter!

Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

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Letzte Änderung: 18.09.2024, 12:50:33 Uhr; Referenz-Nummer: 1010105536