Juweliergeschäft in bester Innenstadtlage zur Übernahme
1010 Wien1.5
Zimmer50 m2
Nutzfläche€ 5.148,67
NettomieteBeschreibung
Juweliergeschäft in bester Innenstadtlage zur Vermietung (mit Ablöse)
Lage:
Zur Vermietung steht ein Geschäftslokal in erstklassiger Lage im Herzen Wiens, nur wenige Gehminuten vom berühmten Albertina-Museum entfernt. Die zentrale Position bietet höchste Sichtbarkeit und garantiert eine hohe Kundenfrequenz durch das stark frequentierte Durchgangsgebiet.
Objektbeschreibung:
Dieses stilvolle Juweliergeschäft bietet eine einzigartige Gelegenheit für anspruchsvolle Unternehmer. Der Verkaufsraum wurde zuletzt im Jahr 2019 umfassend renoviert und präsentiert sich in einem modernen und eleganten Zustand. Die Kombination aus hochwertigen Materialien und einem sorgfältig gestalteten Interieur schafft eine exklusive Atmosphäre – perfekt für ein Schmuckgeschäft.
Highlights des Objekts:
- Top-Lage: Zentrale Innenstadtlage mit hoher Fußgängerfrequenz
- Renoviert 2019: Stilvolle und moderne Raumgestaltung
- Hohe Sichtbarkeit: Optimal für ein exklusives Publikum
- Ablöse: Für die hochwertige Ausstattung und Renovierung
Kosten:
- Ablöse: € 200.000,--
- Kaution: 3 BMM
- Provision: 3 BMM
- Vergebührung: € 6.672,67
Sonstiges:
Dank der hervorragenden Lage, der edlen Innenausstattung und des durchdachten Raumkonzepts eignet sich dieses Objekt ideal für ein Juweliergeschäft oder andere hochwertige Einzelhandelskonzepte, die ein gehobenes Publikum ansprechen.
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Rechtliches:
Gemäß § 5 Abs. 3 MaklerG wird auf eine mögliche Doppelmaklertätigkeit hingewiesen. Die Angaben beruhen auf Informationen der Eigentümer und/oder Dritter und sind ohne Gewähr. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Um die rasche Übermittlung weiterer Informationen und Unterlagen zu gewährleisten, übermitteln Sie bitte Ihre vollständigen Kontaktdaten:
- Vor- und Nachname
- Aktuelle Wohnadresse
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
Der Anspruch auf Provision entsteht mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts. Der Makler hat keinen Anspruch auf einen Vorschuss (§ 7 Abs. 1 MaklerG).
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Lagebeschreibung
Albertina-Museum