Imbiss-Restaurant
1200 Wien68 m2
Grundfläche68 m2
Nutzfläche€ 1.060,00
NettomieteBeschreibung
Gut gehendes IMBISSLOKAL in Top Lage abzugeben !
Das schlüsselfertige Lokal verfügt über einen voll ausgestatteten Bar-, Küchen-Service, Lieferbetrieb, Toiletten und Produktionsräume.
Ausstattung: Kompl. Küchenausstattung, Gastraum, Schank inkl. sämtl. Gläser und Behälter. Alle Befunde auf Letztstand , Außenmarkise, Fliesenböden, Fenster straßenseitig elektronisch versenkbar. Automatische Türöffnung. Gasheizung, Gesamtnutzfläche ca 68 m².
Lage: Sehr frequentierte Lage, Schulen und Kindergärten in näherer Umgebung, ausgezeichnete Sichtbarkeit, tolle öffentliche Verkehrsanbindung.
Das Lokal verfügt über ca 8 Plätze im Innenbereich, auch Restaurantberieb mit 16 Plätzen möglich. Im Garten (Parkspur) stehen zusätzlich ca 25 Plätze und 4 Plätze vor dem Geschäft im Außenbereich zur Verfügung.
Das gesamte Lokal ist in einem sehr guten Zustand, sämtliche Befunde wie Elektro- Lüftung- (über Dach) etc.. sind vorhanden und auf Letztstand.
Ablöse: VB 129.000 € netto.
Der Mietvertrag wird unbefristet abgeschlossen. Die mtl. Miete inkl. BK und USt beträgt 1.272 €, Kaution 3 BMM. Keine Lieferantenverpflichtungen.
Die Angaben zu dieser Immobilie wurden uns vom Eigentümer zur Verfügung gestellt und sind ohne Gewähr.
Wir weisen auf Ihre 14-tägige Rücktrittsfrist (gemäß § 11 FAGG ) hin.
Um Ihre Rechte zu wahren, können nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, Email) beantwortet werden.
Vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist werden wir gerne für Sie tätig, wenn Sie gesetzeskonform (FAGG) uns ausdrücklich (am einfachsten per E-Mail) dazu auffordern.
Wenn der Kauf-/Mietvertrag nicht zustande kommt, bleibt unsere Tätigkeit für Sie vollkommen kostenlos.
Wir informieren Sie darüber, dass wir bei diesem Objekt eine Doppelmaklertätigkeit ausüben. (§ 5 Abs. 3 MaklerG)
Der Honoraranspruch entsteht mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts (Unterschrift Kauf/Mietanbot)
Es besteht kein Anspruch auf einen Vorschuss § 7(1).
Der Honoraranspruch und der Anspruch auf den Ersatz zusätzlicher Aufwendungen werden mit Ihrer Entstehung fällig (§ 10)
AUF GRUND DER NEUEN DATENSCHUTZGRUNDVERORDUNG KÖNNEN WIR NUR MEHR SCHRIFTLICHE ANFRAGEN BEARBEITEN!!