Imbiss in Top Lage des 12. Bezirks
1120 Wien55 m2
Nutzfläche€ 1.971,95
NettomieteBeschreibung
Gut gehendes IMBISSLOKAL in Top Lage abzugeben!
Ausstattung:
Das schlüsselfertige Lokal verfügt über einen voll ausgestatteten Küchen-Service, Lieferbetrieb, Toilette und einen Produktionsraum.
Küchenausstattung, lt. Mietvertrag neues Portal / Eingangsbereich, Marmorfließen im Vorderen Raum sowie Fließen im Produktionsraum, Markise an der Außenfront des Lokals, neuwertige Gasbrennwerttherme, große Fenster straßenseitig.
Gesamtnutzfläche ca. 55m².
Das Lokal verfügt über ca. 8 Plätze im Innenbereich und ein Gastgarten mit 12 Sitzplätzen steht ebenfalls kurz vor der Bewilligung.
Der Imbiss ist in einem sehr guten Zustand, sämtliche Befunde wie Elektro- Lüftung- (Straßenseitig) etc.. sind vorhanden und auf Letztstand.
Lage:
Sehr frequentierte Lage, Schulen und Kindergärten in näherer Umgebung, ausgezeichnete Sichtbarkeit, tolle öffentliche Verkehrsanbindung.
Mietvertrag:
Der Mietvertrag wird befristet auf 5 Jahre mit Verlängerungsoption abgeschlossen. Die mtl. Miete inkl. BK und USt beträgt 2.366 €, Kaution 3 BMM. Keine Lieferantenverpflichtungen.
Ablöse auf Anfrage !
Es wird darauf hingewiesen, dass die angeführten Daten auf Informationen des Abgebers oder Dritten (z.B. Behörden) beruhen, sodass für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden kann!
Wir weisen auf Ihre 14-tägige Rücktrittsfrist (gemäß § 11 FAGG ) hin.
Um Ihre Rechte zu wahren, können nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, Email) beantwortet werden.
Vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist werden wir gerne für Sie tätig, wenn Sie gesetzeskonform (FAGG) uns ausdrücklich (am einfachsten per E-Mail) dazu auffordern.
Wenn der Kauf-/Mietvertrag nicht zustande kommt, bleibt unsere Tätigkeit für Sie vollkommen kostenlos.
Wir informieren Sie darüber, dass wir bei diesem Objekt eine Doppelmaklertätigkeit ausüben. (§ 5 Abs. 3 MaklerG)
Der Honoraranspruch entsteht mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts (Unterschrift Kauf/Mietanbot)
Es besteht kein Anspruch auf einen Vorschuss § 7(1).
Der Honoraranspruch und der Anspruch auf den Ersatz zusätzlicher Aufwendungen werden mit Ihrer Entstehung fällig (§ 10)
AUF GRUND DER NEUEN DATENSCHUTZGRUNDVERORDUNG KÖNNEN WIR NUR MEHR SCHRIFTLICHE ANFRAGEN BEARBEITEN!!
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
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