Geförderte Genossenschaftswohnung in Perwarth-Randegg
3263 Randegg / Niederösterreich75,36 m2
Wohnfläche3
Zimmer€ 685,00
BruttomieteBeschreibung
Geförderte Genossenschaftswohnung in Perwarth-Randegg
Randegg liegt im Mostviertel in der niederösterreichischen Eisenwurzen. Die Gemeinde liegt im Kleinen Erlauftal. Sowohl am Freizeit – als auch am kulturellen Sektor hat das idyllische Randegg einiges zu bieten.
Diese Wohnhausanlage wurde vom Land Niederösterreich gefördert! Die Mieter müssen den Förderkriterien entsprechen und hier ihren Hauptwohnsitz begründen.
Folgende Wohneinheiten stehen zur Verfügung
Top 2-6 sofort beziehbar
Wohnfläche: 75,47 m²
Finanzierungsbeitrag: € 4.429,00
Miete: € 686,00
Top 2-7 sofort beziehbar
Wohnfläche: 75,36 m²
Finanzierungsbeitrag: € 4.432,00
Miete: € 685,00
Top 2-9 sofort beziehbar
Wohnfläche: 75,36 m²
Finanzierungsbeitrag: € 4.477,00
Miete: € 685,00
In den Mietkosten sind Betriebskosten, Erhaltungs-und Verbesserungsbeitrag, Verwaltungskosten und Ust. enthalten. Energiekosten, wie Strom, Heizung und Warmwasser wird direkt mit den Betreibern abgerechnet.
Betriebskosten: Öffentliche Abgaben (Kanal-, Müll-, Wassergebühr, Grundsteuer) Versicherungsaufwand (Feuer-, Haftpflicht-, Leitungswasser- u. Sturmschadenversicherung jeweils zum Neuwert) allgemeine Stromkosten (Stiegenhaus, Keller, Außenbeleuchtung) Kosten der Betreuung und Erhaltung der allgemeinen Außenanlagen (z. B. Kinderspielplätze, Grünflächen, Müllplätze und dgl.) Rauchfangkehrergebühr gegebenenfalls Kosten einer Liftanlage etc. Im Betriebskostenakonto sind die Kosten einer Hausbetreuung (Stiegenhausreinigung, Winterdienst, Grünflächenpflege) nicht berücksichtigt. Je nach Beauftragung dieser Arbeiten (eine oder mehrere Personen, gegebenenfalls auch eine Firma) sind diese Kosten variabel
Wohnzuschuss (abhängig vom Familieneinkommen) möglich.
Unsere Angaben erfolgen aufgrund der Informationen und Unterlagen, welche uns vom Abgeber oder dessen Beauftragten zur Verfügung gestellt wurden und sind ohne Gewähr.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
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