ERSTBEZUG NACH SANIERUNG! SONNIGE 4,5 - ZIMMER-BALKONWOHNUNG
5424 Vigaun / Salzburg105 m2
Wohnfläche4.5
Zimmer€ 1.715,00
BruttomieteBeschreibung
LAGE
- zentrale Wohnlage im Gemeindegebiet Bad Vigaun, ca. 5 km südlich von Hallein
- wunderschöne, sonnige Lage am Waldrand
- ruhige Lage an einer privaten Erschließungsstraße mit Blick auf die vorgelagerte Wiese
- Ortszentrum, Heiltherme, Nahversorger, Volks- und Hauptschule sowie Sportanlagen (Tennis, Fussball, Beachvolleyball) in Gehdistanz
- S-Bahn-Haltestelle Bad Vigaun in ca. 5 Gehminuten erreichbar
- erreichbar über die Salzachtalstraße in Richtung Bad Vigaun und sodann in Richtung Langwies, nach ca. 100 m einbiegen in den Salzachweg
- sehr hoher Wohnwert durch großzügige Wiesen- und Waldflächen in unmittelbarer Umgebung
WOHNHAUS
- großzügiges Wohnhaus mit 3 Wohnungen und mehreren Garagen
- im Erdgeschoss Garagenflächen, Technikräume und Abstellflächen, in den Obergeschossen Wohnungen
- beheizt mittel Ölzentralheizung (Fußbodenheizung), Warmwasseraufbereitung ebenfalls zentral
- HWB: 72 kWh/m²a, fGEE: 1,08
WOHNUNG
- Erstbezug nach grundlegender Renovierung und Modernisierung
- großzügige 4,5-Zimmer-Wohnung im Obergeschoss mit rund 105 m² Wohnfläche
- ca. 24 m² großes, sonniges Wohnzimmer mit Ausgang auf den großzügigen Balkon und Aussicht auf die umliegenden Wiesen
- große Wohnküche samt eingerichteter, neuer Küchenzeile inkl. hochwertigen E-Geräten mit Kochinsel und Platz für eine Essecke
- Vinylböden in Holzoptik in den Wohn- und Schlafräumen
- Badezimmer mit großer Walk-in Dusche, Waschbecken, Waschmaschinenanschluss und Fenster
- Gäste-WC mit Handwaschbecken
- Elternschlafzimmer sowie Kinderzimmer mit Ausgang auf den Balkon
- zusätzliches Zimmer/Büro
- gesamte Wohnung mittels Fussbodenheizung beheizt
- 1 PKW-Garage
- 1 zugeordneter PKW-Stellplatz im Freien
MIETKONDITIONEN
- monatlicher Mietzins: € 1.335,00
- Betriebs-/Heizkostenakontozahlung je Monat: € 380,00
- Kaution: € 5.145,00
MIETBEGINN / MIETDAUER
- nach Vereinbarung
- der Mietvertrag wird befristet abgeschlossen, mieterseits besteht die Möglichkeit, den Mietvertrag nach Ablauf 1 Jahres vorzeitig im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aufzukündigen (§ 29 (2) Mietrechtsgesetz)
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Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
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Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie