Ein Grund zu BAUEN
6421 Rietz / Tirol618 m2
Grundfläche€ 298.000,00
KaufpreisBeschreibung
Nur 30 km westlich der Landeshauptstadt findet man in Rietz ein schönes Wohnumfeld für Singles, Pärchen und Familien. Das langsam gewachsene Dorf mit charmantem Kern bietet eine gute Infrastruktur, sowie höchsten Wohn- und Erholungswert.
Im Dorf befinden sich u.a. Kindergarten, Volksschule, Spielplatz, Hausarzt, Cafés, Wirtshäuser und ein Lebensmittelgeschäft. Der knapp 2.900 m hohe Rietzer Grießkogel ist der Hausberg und ermöglicht schöne Wanderungen - direkt von der Haustüre weg.
Das großzügige Baugrundstück im Ausmaß von 618 m² ist ruhig und naturverbunden gelegen, bietet dabei aber auch eine hervorragende Infrastruktur.
Highlights:
- Lage: Atemberaubender Blick auf die umliegenden Berge
- Grundstücksfläche: Großzügige 618 m², ideal für Ihr Ein- oder Doppelhaus
- Infrastruktur: Gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, Schulen, Geschäfte und Freizeitmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe
- Natur pur: Direkt vor der Haustür erstrecken sich zahlreiche Wander- und Radwege
Bebauungsparameter:
Es gelten die Abstandsbestimmungen der Tiroler Bauordnung (Abstände zu Grundgrenze = Gebäudehöhe x 0,6, mindestens jedoch 4m bei Wohnräumen). Gem. örtlichem Raumordnungskonzept sind max. 300 m² Wohnnutzfläche (EG + 2 Obergeschosse) möglich. Die Bebauung ist im Einzelfall mit der Baubehörde abzuklären.
Gerne informieren wir Sie näher und freuen uns auf eine gemeinsame Besichtigung vor Ort!
KUNDENINFORMATION:
Die Firma Cityreal ist als Doppelmakler tätig. Gesellschafter des Maklerunternehmens sind auch Organe des Bauträgers.
Um wie gewohnt für Sie tätig sein zu können, bedarf es seit 13. Juni 2014 aufgrund geänderter Konsumentenschutzbestimmungen (EU Verbraucherrechte-Richtlinie) eines Maklervertrags und weiterführender Informationen. Diese entnehmen Sie bitte aus unseren AGBs und der Nebenkostenübersicht.
Der Maklervertrag wird geschlossen, wenn Sie unser konkretes Immobilienangebot, das wir Ihnen ebenfalls in der Anlage senden, öffnen. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Vermittlungsprovision entsteht für Sie selbstverständlich nur bei erfolgreicher Vermittlung und wird erst mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts fällig.
Pläne