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BAUGRUND mit seitlichem SEEBLICK und ABBRUCHHAUS

4861 Schörfling am Attersee / Oberösterreich
296 m2
Wohnfläche
1.571 m2
Grundfläche
€ 950.000,00
Kaufpreis

Beschreibung

Allgemein:

Das Grundstück liegt in wunderschöner Hanglage Schörflings und beläuft sich auf rund 1.570 m2.
Die Gemeinde Schörfling ist Mitglied des Naturparks Attersee-Traunsee und bietet diverse Freizeitmöglichkeiten sowie Kulturangebote.
In unmittelbarer Nähe des Grundstücks befinden sich Geschäfte, Restaurants und auch die Autobahnauffahret Seewalchen.

Wir empfehlen das derzeitge Wohnhaus abzureißen. Es hat rund 296 m2 Wohnfläche und eine 46 m2 große Terrasse mit Ausblick auf den Attersee.
Das Haus wird in 2 separate Wohneinheiten aufgeteilt.
Das Objekt ist noch ausbaufähig und müsste zum größten Teil renoviert werden.
Es wurden in den vergangen Jahren immer wieder Sanierungen vorgenommen, zB. ein neues Dach, Heizanlage sowie Inneneinrichtugen.
Die Wohnanlage besitzt eine Garage und mehrere Stellplätze.
Eine mögliche Planvariante kann bei Interesse zur Verfügung gestellt werden

Das Grund ist mit einer Bebaubarkeit von 0,5 laut OÖ Bauordnung gekennzeichnet, mit der Gemeinde wurde 06 mit dem Bauauschuss der Gemeinde besprochen.  

Gerne laden wir Sie zu einem Besichtigungstermin ein, bei dem Sie sich selbst von den Vorteilen dieses Grundstückes überzeugen können.

Der Verkäufer steht zudem als Investor einer Beteiligung bzw. Kooperation mit einem Bauträger positiv gegenüber.

Infrastruktur:

Supermärkte (400 m), Drogerie (430 m), Bäckerei (270 m), Bank (150 m), Ärzte (80 m) sowie Restaurants (220 m)

Verkehrsanbindung:

Bahnhof (460 m), Bushaltestellen (90 & 120 m), Fähre (820 m), Fahrradständer (530 m)Eine Erweiterung der Bebaubarkeit muss vom jeweiligen Interessenten geprüft werden.
Eine Bebauung mit bis zu GFZ 0,7 unter Auflagen ist möglich!

Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.

BITTE HABEN SIE DAFÜR VERSTÄNDNIS, DASS WIR NUR VOLLSTÄNDIG AUSGEFÜLLTE ANFRAGEN (NAME, PLZ, ANSCHRIFT, TEL.NR.) BEARBEITEN KÖNNEN!

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Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie

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Letzte Änderung: 14.02.2024, 11:22:39 Uhr; Referenz-Nummer: 4039