160 m² im Zentrum - Ideal für Wohnen, Investieren oder Arbeiten
6020 Innsbruck / Tirol160 m2
Wohnfläche4
Zimmerauf Anfrage
KaufpreisBeschreibung
Die Andreas-Hofer-Straße bietet eine attraktive Mischung aus städtischer Bequemlichkeit und komfortablem Wohnen, was sie sowohl für junge Berufstätige als auch für Familien und ältere Menschen reizvoll macht. Wer hier wohnt, profitiert von einer optimalen Balance zwischen Nähe zu den Annehmlichkeiten der Stadt und gleichzeitigem Rückzug in eine ruhigere Atmosphäre.
Der großzügige und durchdachte Grundriss bietet auf rund 160 m² Raum für vielfältige Nutzungsmöglichkeiten. Mit einem lichtdurchfluteten Wohn-/Essbereich, drei geräumigen Schlafzimmern und einer separaten Küche mit direktem Zugang zum Balkon, vereint die Wohnung Komfort und Funktionalität. Die praktische Raumaufteilung macht sie ideal für Eigennutzer, die großzügig wohnen möchten, aber auch für Anleger, die in eine flexible Immobilie investieren wollen.
Dank der drei nahezu gleichwertigen Schlafzimmer ist die Wohnung perfekt für Wohngemeinschaften, während der weitläufige Wohnbereich genug Platz für gemeinsame Aktivitäten bietet.
Auch für die Büro-Nutzung ist die Aufteilung optimal: Die Schlafzimmer könnten als separate Büroräume genutzt werden, während das Wohnzimmer als repräsentativer Konferenzbereich dient.
Ob als persönliches Zuhause oder clevere Investition – der Grundriss überzeugt auf ganzer Linie!
Gerne informieren wir Sie näher und freuen uns auf eine unverbindliche Besichtigung!
KUNDENINFORMATION:
Die Firma Cityreal ist als Doppelmakler tätig. Gesellschafter des Maklerunternehmens sind auch Organe des Bauträgers.
Um wie gewohnt für Sie tätig sein zu können, bedarf es seit 13. Juni 2014 aufgrund geänderter Konsumentenschutzbestimmungen (EU Verbraucherrechte-Richtlinie) eines Maklervertrags und weiterführender Informationen. Diese entnehmen Sie bitte aus unseren AGBs und der Nebenkostenübersicht.
Der Maklervertrag wird geschlossen, wenn Sie unser konkretes Immobilienangebot, das wir Ihnen ebenfalls in der Anlage senden, öffnen. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Vermittlungsprovision entsteht für Sie selbstverständlich nur bei erfolgreicher Vermittlung und wird erst mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts fällig.
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