J. Fritzl: Er möchte in die schottischen Highlands
Der Fall Fritzl ging vor 16 Jahren weltweit durch die Medien: Der Österreicher hatte von 1984 bis 2008 seine Tochter in einem Kellerverlies gefangen gehalten und mit ihr insgesamt sieben Kinder gezeugt. Seit seiner Verurteilung 2009 sitzt der Straftäter im Gefängnis Krems-Stein. Nun beherrscht das "Kellermonster" wieder die britischen Medien: In einem Interview mit einem Sun-Korrespondenten kündigte der mittlerweile 88-Jährige an, er wolle nach Schottland ziehen, sollte er jemals freikommen. Anwältin Astrid Wagner bestätigte das Gespräch gegenüber weekend.
Schottland hat es ihm angetan
Wie die Sun berichtet, schwärmt der zu lebenslanger Haft verurteilte J. Fritzl von Schottland. Er habe von der "spektakulären Landschaft" geträumt, die er in einem Dokumentarfilm über Shakespeare gesehen habe. "Und da wusste ich, dass ich nach meiner Entlassung nicht in Österreich bleiben, sondern nach Großbritannien auswandern will", zitiert ihn die britische Boulevardzeitung. Am liebsten würde er durch die schottischen Highlands streifen, aber auch die grünen Felder von Wales finde er sehr reizvoll. Der Tenor in den britischen Medien ist verständlicherweise alles andere als freundlich: Eine mögliche Auswanderung Fritzls wird als Drohung empfunden.
Fritzl leidet an Demenz
Tatsächlich wurde für Fritzl wegen einer Demenzerkrankung bereits die Verlegung vom Maßnahme- in den Normalverzug beantragt. Das bedeutet, dass er seine lebenslange Haftstrafe in einer normalen Zelle verbüßen müsste. Grund dafür war ein neues Gutachten von Heidi Kastner, wonach von Fritzl keine strafbaren Handlungen mehr zu erwarten seien. Zunächst schien der Antrag durchzugehen. Doch wenig später hob das Oberlandesgericht (OLG) Wien die bedingte Entlassung in den Normalvollzug wieder auf, ergänzende Unterlagen seien noch einzuholen.
Frist erfüllt
In Österreich ist eine generelle bedingte Entlassung aus dem Normalvollzug für lebenslange Haft frühestens nach 15 Jahren möglich. Diese Frist hat Josef Fritzl, der 2008 verhaftet wurde, erfüllt. Das heißt, sobald er im Normalvollzug ist, wäre auch eine bedingte Entlassung möglich. Diese ist aus Sicht von Astrid Wagner auch nicht völlig unrealistisch, wie sie bereits mehrfach betont hat.