Direkt zum Inhalt
Frau mit Katzenmaske und Joint in der Hand
Kiffen vor dem Brandenburger Tor
Kiffen vor dem Brandenburger Tor
Ebrahim Noroozi / AP / picturedesk.com

Cannabis-Konsum legal: Berlin feiert mit Kiff-In

01.04.2024 um 09:11, Andrea Schröder
min read
Rund 1500 Cannabis-Anhänger haben in der Nacht zum 1. April die Cannabis-Legalisierung in Berlin mit einem "rauschenden" Fest gefeiert.

Der 1. April markiert einen Meilenstein in Deutschlands Drogenpolitik: Die von der Ampel-Koalition initiierte Legalisierung von Cannabis für Erwachsene tritt in Kraft. Mit diesem Gesetzt wird Cannabis von der Liste der verbotenen Substanzen im Betäubungsmittelgesetz gestrichen.

Fast wie Silvester

Personen ab 18 Jahren dürfen nun unter bestimmten Bedingungen bestimmte Mengen der Droge besitzen, diese privat anbauen und konsumieren. Das wurde in Berlin vor dem Brandenburger Tor noch in der Nacht von einer kiffenden Menschenmenge gefeiert.

Joints zu Mitternacht

Die Teilnehmer waren sichtlich in Partystimmung, tanzten und konsumierten Cannabis. Ein großes Cannabis-Blatt dekorierte die Szene. Außerdem konnte man den THC-Gehalt des eigenen Gras-Vorrats bestimmen lassen. 

Die Veranstaltung war von der Polizei abgesichert worden, verlief friedlich und löste sich nach einigen Stunden wieder auf. 

Der deutsche Weg

In einem ersten Schritt ist zunächst der Besitz, der private Anbau und Konsum bestimmter Mengen Cannabis für Erwachsene erlaubt. Ab Juli sollen in einem zweiten Schritt sogenannte Anbauvereine staatlich kontrolliert unter strengen Auflagen Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben dürfen.

Nur für Erwachsene

Menschen, die älter als 18 sind, dürfen jetzt in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm der Droge mit sich führen, zu Hause sind maximal 50 Gramm erlaubt. Außerdem ist es gestattet, bis zu drei Cannabis-Pflanzen zu Hause zu haben. In der Öffentlichkeit darf gekifft werden, aber nicht in der Nähe von Kindern und Jugendlichen, Schulen, Kitas, Spiel- und Sportplätzen und am Tag auch nicht in Fußgängerzonen. 

Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Die Weitergabe der Droge - außer im Rahmen der Vereine - bleibt strafbar.

more