Kommentar: Ein Geisterfahrer? Hunderte!
Aber schon wenige Minuten nach Verkündung der ersten Hochrechnung tauchten erste Verdachtsäußerungen über Wahlbetrug in den einschlägigen Telegram-Kanälen auf. Es entbrannten Diskussionen über die Verwendung von Buntstiften, unversperrte Wahlurnen, zu früh geschlossene Wahllokale und manipulierte Hochrechnungen. Es sei schließlich unmöglich, um 17 Uhr eine Hochrechnung zu haben, wenn die letzten Wahllokale erst um 17 Uhr schließen.
Buntstift-Debatte
Sowohl die Buntstifte, als auch die unversperrten Wahlurnen sind völlig legal – ein kurzer Blick in die Wahlordnung hätte gereicht. Es ist absurd zu glauben, dass die Wahlleiter und deren Stellvertreter in den einzelnen Sprengeln, vor den Augen der Beisitzer, an Stimmzetteln herumradieren würden. Auch die Hochrechnungen lassen sich recht einfach erklären, da nur in Wien bis 17 Uhr gewählt wurde. Trotzdem lassen sich daraus Mythen ableiten. Der Corona-Aktivist Martin Rutter, der mit seinen Demos aktuell einen Bauchfleck nach dem anderen landet, versucht mit dieser Erzählung, seine Follower hinter sich zu sammeln. Belastbare Beweise bleiben Rutter und seine Anhänger aber schuldig. Die ganze Situation erinnert an den Witz, in dem ein Autofahrer vor einem Geisterfahrer gewarnt wird und dieser darauf erstaunt sagt „ein Geisterfahrer? Hunderte!“. Allen, die solche Theorien in Umlauf bringen, ist zu empfehlen, sich bei der nächsten Wahl als Wahlhelfer zu melden und nicht Menschen, die ihre Freizeit für die Demokratie opfern, unter Generalverdacht zu stellen.